Allgemeine Gesch䦴sbedingungen



Allgemeine Gesch䦴sbedingungen
G�ab 1. April 2003


1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen liegen allen unseren Gesch䦴en zugrunde. Dies gilt auch, wenn der Abnehmer sie nur aus fr� Gesch䦴en oder Angeboten kennt. Die Bedingungen gelten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auch dann als vereinbart, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht ausdr�h auf sie verwiesen haben. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Auftragsbedingungen eines Abnehmers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Abnehmer bei der Auftragserteilung auf sie verwiesen hat und wir den Kunden-Bedingungen nicht ausdr�h widersprochen haben. Die SPEEDMINTON GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Gesch䦴sbedingungen einschlie߬ich aller eventuellen Anlage mit einer angemessenen K�ngsfrist zu 䮤ern oder zu erg䮺en.


2. Auftragsannahme
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme durch uns zustande.


3.Versandbedingungen, Gefahr�ng und Transportgefahr
3.1 Soweit keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde, sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.
3.2 Mindestbestellwert ist 25.- Euro.
3.3 F�- oder Nachnahmesendungen gehen die zus䴺lichen Kosten ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Bei Sendungen unter 25,- Euro Wareneinkauf exkl. MWSt. berechnen wir dem Besteller anteilige Verpackungs- und Versandkosten in H�von 4,-EUR .
3.4 Der Besteller ist mit der Versendung der bestellten Waren an ihn einverstanden.
3.5 F� Fall, dass die Gefahr nicht durch ܢergabe an die Transportperson nach ? 447 BGB auf den Besteller �gangen ist, leisten wir f�ch und Verlust w䨲end des Transports nur Ersatz, wenn uns bei Bahn- oder Postbef�rung eine amtliche Schadensfeststellung, bei Bef�rung durch Spediteure eine Best䴩gung des Frachtf� vorliegt und uns die Sch䤥n unverz� gemeldet werden.
3.6 Der Weiterverkauf der Vertragserzeugnisse ist nur �ntweder ein eigenes station䲥s Ladengesch䦴, im Wege eines eigenen Kataloghandels im Vertragsgebiet (mail oder service) oder �ine eigene Webseite (Internethandel) berechtigt; der Verkauf �ebseiten oder Plattformen Dritter ist untersagt.


4. Gew䨲leistung
4.1 Bei unerheblicher Minderung des Wertes und der Tauglichkeit des Liefergegenstandes durch einen Mangel sowie unerheblichen Mengenabweichungen ist die Gew䨲leistung ausgeschlossen.
4.2 Ungeachtet der gesetzlichen Untersuchungs- und R�iegenheiten bei Kaufleuten sind uns offensichtliche M䮧el binnen einer Woche nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen; danach gilt die Ware als genehmigt. Das gilt ebenso f�steckte M䮧el.
4.3 Nach Feststellung eines Mangels hat der Abnehmer uns mangelbehaftete Liefergegenst䮤e zuzusenden.
4.4 Sollte der Liefergegenstand einen Mangel aufweisen, werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. F�se Nacherf� hat der Abnehmer uns eine Frist von 28 Tagen zu gew䨲en.
4.5 Ist die Nacherf� nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgreich, kann der Abnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Maߧabe von Ziffer 5 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz beanspruchen, Minderung verlangen, vom Vertrag zur�ten, oder den Mangel auf die Kosten von SPEEDMINTON? selbst beseitigen.
4.6 Soweit dem Abnehmer neben der Nacherf� die vorstehend genannten Rechte zustehen, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen binnen einer Frist von 14 Tagen zu erkl䲥n, ob und in welcher Weise er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erkl䲴 er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf Nacherf�, ist der Abnehmer zur Geltendmachung der �n Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Frist von mindestens 28 Tagen berechtigt.
4.7 Gew䨲leistungsrechte stehen nur dem Abnehmer selbst zu, eine ܢertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
4.8 Die durch unberechtigte M䮧elr�ntstehenden Kosten tr䧴 ausschlie߬ich der Abnehmer.
4.9 Anspr�egen eines Mangels verj䨲en ein Jahr nach Empfang der Lieferung durch den Abnehmer; dies gilt nicht f�adensersatzanspr�Die Haftung f�adensersatzanspr�ichtet sich nach Ziffer 5.
4.10 Der R�ffanspruch des Abnehmers gem. ? 478 Abs. 2 BGB auf Ersatz der Aufwendungen, die der Abnehmer im Verh䬴nis zum Verbraucher gem. ? 439 Abs. 2 BGB zum Zwecke der Nacherf� zu tragen hatte, ist beschr䮫t auf eine Gutschrift in H�des Einkaufswertes der beanstandeten Artikel.


5. Haftung
5.1 SPEEDMINTON? haftet unbeschr䮫t f�䤥n aus der Verletzung des Lebens, des K�rs oder der Gesundheit, die auf einer fahrl䳳igen oder vors䴺lichen Pflichtverletzung von SPEEDMINTON?, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erf�sgehilfen beruhen. Ebenso haftet SPEEDMINTON? unbeschr䮫t f�satz und grobe Fahrl䳳igkeit ihrer Organe oder leitenden Angestellten.
5.2 Dar�inaus haftet SPEEDMINTON? bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erf� der Abnehmer in besonderem Maߥ vertrauen darf, auch in F䬬en leichter Fahrl䳳igkeit. Bei leicht fahrl䳳iger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Vorsatz und grober Fahrl䳳igkeit solcher Erf�sgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet SPEEDMINTON? nur in H�des typischerweise, unter Ber�htigung aller maߧeblichen und erkennbaren Umst䮤e voraussehbaren Schadens. Eine Haftung f�gesch䤥n wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Sch䤥n ist ausgeschlossen.
5.3 Bei leicht fahrl䳳iger Verletzung einfacher Vertragspflichten haftet SPEEDMINTON? nicht.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschr䮫ungen erfassen alle Schadensersatzanspr�unabh䮧ig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschr䮫ungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von SPEEDMINTON? und sonstiger von SPEEDMINTON? beauftragter Dritter.
5.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ܢernahme einer Beschaffenheits- garantie bleibt hiervon unber�


6. Lieferzeit und R�ttsrechte
6.1 Wir garantieren f�ht benutzte Ware ein R�erecht innerhalb von 14 Tagen.
6.2 Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (Krieg, kriegs䨮liche Zust䮤e, Energie- oder Rohstoffmangel, Sabotage, Streik, rechtm䟩ge Aussperrung, sowie alle sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Betriebsst�gen oder beh�ichen Einwirkungen) entbinden uns f� Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und Leistungspflicht, und zwar auch, wenn sie w䨲end eines bereits bestehenden Verzuges auftreten. Lieferfristen und -termine werden hierdurch in angemessenem Umfang verl䮧ert. Dies gilt auch f� uns nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgem䟥 Lieferungen oder Leistungen seitens unserer Lieferanten. Dauern diese Ereignisse l䮧er als sechs Wochen an, so ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zur�reten; entsprechendes gilt f�en R�tt durch uns.
6.3 Tritt eine Verschlechterung der Verm�sverh䬴nisse des Abnehmers nach Abschluss des Vertrages ein oder erh䬴 SPEEDMINTON? nach Abschluss des Vertrages von einer Verschlechterung der Verm�sverh䬴nisse des Abnehmers Kenntnis, die eine Vertragserf� entsprechend unseren allgemeinen Gesch䦴sbedingungen gef䨲det, so leistet SPEEDMINTON? nur noch Zug um Zug an den Abnehmer oder kann vom Vertrag zur�ten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Abnehmer im Verzug befindet und wir die Leistung zuvor angemahnt haben und dem Abnehmern eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist. In jedem Fall sind wir berechtigt, die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offenstehender Posten abh䮧ig zu machen.
6.3 In allen unter Ziffer 6 genannten F䬬en sind Schadensersatzanspr�es Abnehmers ausgeschlossen.

7. Warenr�dungen
7.1 Grunds䴺lich erfolgt keine R�me ordnungsgem䟠gelieferter Ware.
7.2 Eventuelle Warenr�dungen k�n daher nur nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Auߥndienstmitarbeiter angenommen werden. Zur�ommene Waren werden entweder durch Umtausch in andere Produkte oder durch Gutschrift verg�Die Basis f� Verg�betrag ist der Zustand der Ware sowie der seinerzeit fakturierte Nettobetrag abz� Rabatte.
7.3 Die Warenr�dung hat in jedem Fall frei Haus zu erfolgen. Das Transportrisiko liegt beim Absender.
7.4 Nicht vereinbarte Warenr�dungen werden zu Lasten des Absenders wieder zugestellt.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollst䮤igen Bezahlung aller bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen aus der Gesch䦴sverbindung gegen den Abnehmer unser Eigentum.
8.2 Der Abnehmer ist jedoch berechtigt, von uns gelieferte Waren im ordnungsgem䟥n Gesch䦴sverkehr weiterzuver䵟ern. Er tritt uns jedoch schon jetzt alle gegen�einen Abnehmern entstehenden Forderungen in H�des von uns f� Vorbehaltsware berechneten Preises ab.
8.3 Zur Einziehung der Forderung ist der Abnehmer berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist jedoch verpflichtet, auf unser schriftliches Verlangen uns die Namen der Abnehmer bekannt zu geben, uns alle erforderlichen Unterlagen auszuh䮤igen und den Abnehmern die Abtretung offen zu legen, sofern wir - falls der Abnehmer in Zahlungsverzug geraten ist - die Forderung selbst einziehen.
8.4 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpf䮤en oder sicherungsweise zu �gnen. Er ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverz� zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gem䟠? 771 ZPO einzur䵭en; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Abnehmer zu �hmen.


9. Datenschutz
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nimmt SPEEDMINTON? ernst und wird zugesichert.


10. Warenzeichen und Produktverwendung
10.1 Die Verwendung von SPEEDMINTON? Warenzeichen zu Werbezwecken ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Der Verkauf von SPEEDMINTON? Produkten darf nur in der Originalaufmachung erfolgen, die nicht ver䮤ert werden darf.
11.2 Von uns zur Verf�gestelltes Werbematerial darf nur zu den vorgesehenen Zwecken der Werbung und Verkaufsf�rung f�dukte von SPEEDMINTON? genutzt werden.


11. Preise
Wir berechnen die am Tage der Lieferung g�n Einkaufspreise entsprechend der aktuellen Preisliste zuz� Umsatzsteuer.


12. Zahlungen
12.1 Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Datum des Versandtages. Die Zahlung des Rechnungs-Nettobetrages hat, ohne R�ht auf den Eingangstag der Ware, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
12.2 Zahlung mit befreiender Wirkung kann nur an SPEEDMINTON GmbH geleistet werden. Unsere Verkaufsorgane und Mitarbeiter sind in keinem Fall zum Inkasso berechtigt.


13. ܢerschreitung der Zahlungsfrist
Bei ܢerschreitung der Zahlungsfrist k�n Zinsen in H�von 8 Prozentpunkten �em jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden, und zwar vom Tage der F䬬igkeit an. Aus einem anderen Rechtsgrund k�n h�e Zinsen verlangt werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden damit automatisch alle uns gegen�estehenden Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers f䬬ig.


14. Stundung
Von SPEEDMINTON? gew䨲te Stundungen werden hinf䬬ig, falls gegen den Abnehmer ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wird oder falls ein von ihm gegebener Scheck zu Protest geht.


15. Aufrechnungsausschluss und Ausschluss des Zur�altungsrechts
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Abnehmer nur zu, sofern seine Gegenanspr�echtskr䦴ig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; nur in diesen F䬬en ist der Abnehmer auch zur Geltendmachung eines Zur�altungsrechts befugt. Die Zur�altung wegen Gegenanspr� die nicht auf demselben Rechtsverh䬴nis beruhen, ist ausgeschlossen.


16. Sonstige Bestimmungen
16.1 Erf�sort f� beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverh䬴nis ist Berlin.
16.2 Sofern der Abnehmer Kaufmann ist, ist ausschlie߬icher Gerichtstand f�e Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen dem Abnehmer und SPEEDMINTON? geschlossenen Vertriebsvertrag ergeben, Berlin.
16.3 Įderungen dieser Allgemeinen Gesch䦴sbedingen bed�der Schriftform. Dies gilt auch f� Schriftformerfordernis selbst.
16.4 Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (CISG) anwendbar.
16.5 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Gesch䦴sbedingungen hat auf die Rechtswirksamkeit der �n Bestimmungen keinen Einfluss. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich so nahe wie m�ch kommt und den wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.


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